Seelenzeit Lichtkraft für deine Seele
 

Podologie

Mein Ziel ist es, die Gesundheit Ihrer Füße zu erhalten oder so weit wie möglich wieder herzustellen.
Meine kleiner, aber feiner Podologiepraxisraum ermöglicht eine Behandlung auf hohem hygienischen Standard in einem entspannten Ambiente. 
Ich nehme mir Zeit, meinen Patienten zuzuhören und individuelle Behandlungskonzepte zu entwickeln, welche genau zu ihren Bedürfnissen passen.
Um mir diese Zeit nehmen zu können und auch aus weiteren Gründen rechne ich seit Ende 2016 nicht mehr mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Patienten mit Privatrezept oder Selbstzahler, die eine professionelle podologische Behandlung oder medizinische Fußpflege suchen, finden in mir den richtigen Ansprechpartner.


Insbesondere auch Patienten mit einwachsenden Fußnägeln oder schmerzhaften Hühneraugen oder Druckstellen finden bei mir fachgerechte Hilfe.


Unterschied Podologe/-in - Fußpfleger/-in
Am 01.01.2002 ist das Podologengesetz in Kraft getreten; es schützt die Berufsbezeichnung Podologe/Podologin (med. Fußpfleger/-in).


Der Beruf gilt als Medizinalfachberuf (wie Logopäde, Physiotherapeut, Ergotherapeut usw.).
Voraussetzung ist eine gesetzlich geregelte mindestens 2-jährige Vollzeitausbildung an einer staatlichen Schule für Gesundheitsfachberufe mit abschließender staatlicher Prüfung.

Sowohl Ausbildungsdauer als auch Ausbildungsinhalte einer Podologenausbildung und einer Fußpflegeausbildung unterscheiden sich grundlegend. Die Podologenausbildung ist sehr medizinisch ausgerichtet und sowohl inhaltlich als auch zeitlich gesetzlich geregelt und wird staatlich geprüft. 

Fußpflegeausbildungen sind bedeutend kürzer (von Wochenendkursen bis zu einem halben Jahr) und schließen mit einem Zertifikat ab; es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zu dieser Ausbildung und auch keine Prüfungsvorschriften; über den Inhalt der Ausbildung und der Prüfung entscheidet allein eine private Fußpflegeschule.
Die Tätigkeitsbezeichnung "medizinische Fußpflege" sagt also nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich von einem medizinischen Fußpfleger (also Podologen) behandelt werden oder einem Fußpfleger, der lediglich kosmetische Behandlungen durchführen darf. Das Gesetz schützt nämlich nur die Berufsbezeichnung Medizinischer Fußpfleger/in, nicht aber die Tätigkeitsbezeichnung medizinische Fußpflege.

Suchen Sie kompetente Hilfe bei Fußproblemen sollten Sie sich einem guten Podologen/-in anvertrauen; denn dieser verfügt über eine langjährige Ausbildung mit großem medizinischen Hintergrundwissen und wird einen Facharzt oder andere med. Fachkräfte ggfs. mit einbeziehen.
Ferner unterliegen Podologiepraxen erheblich strengeren hygienischen Auflagen (siehe auch weiter unten unter Hygiene).
In Anbetracht dieser Sachlage kann es Ihnen nicht gleichgültig sein, wem Sie die Gesundheit Ihrer Füße anvertrauen. Fundiertes Fachwissen unter Einhaltung der strengen Hygienevorschriften garantieren Ihnen die bestmögliche Fußbehandlung.

Das sollten Ihnen Ihre Füße wert sein.

Hygiene - ein wichtiges Thema für Ihre Gesundheit
Sicher fragen Sie sich, warum auf dieser Homepage dem Thema Hygiene ein kompletter Abschnitt gewidmet ist.
Ganz einfach, weil dieses Thema für die Gesunderhaltung Ihrer Füße und Ihres Körpers ganz besonders wichtig ist.
Zwar ist richtig, dass alle Fußpflegepraxen vom Gesundheitsamt geprüft werden; aber das Gesundheitsamt prüft erstens lediglich das Vorhandensein von Instrumenten-, Hand- und Flächendesinfektionsmitteln und deren Verfallsdatum und ein paar andere „Kleinigkeiten“, kann allerdings die vorschriftsmäßige Verwendung schon nicht mehr kontrollieren. Außerdem haben kosmetische Fußpflegepraxen (die hier in NRW immer noch medizinische Fußpflege anbieten dürfen) wesentlich geringere Auflagen was die Aufbereitung der verwendeten Instrumente anbelangt als Podologiepraxen. Einfache Fußpflegepraxen brauchen beispielsweise gar keinen Sterilisator. Sie müssen lediglich mit einer entsprechenden Lösung desinfizieren!

Bei mir durchlaufen die gebrauchten Instrumente folgenden Aufbereitungsprozess:

1.  Die benutzen Instrumente kommen noch im Behandlungsraum direkt nach der Behandlung in eine Desinfektionswanne, um erste Verunreinigungen zu entfernen und eine Vordesinfektion durchzuführen.
2. Danach werden die gebrauchten Instrumente und Fräser im Ultraschallbad mit einem speziellen Desinfektionsmittel gereinigt und gründlich desinfiziert.
3.  Daraufhin werden Sie unter fließendem Wasser abgespült und dabei von Desinfektionsmittelresten befreit.
4.  Anschließend werden Sie vollständig getrocknet.
5.  Danach werden Sie einer optischen Kontrolle unterzogen, verschmutzte oder defekte oder rostige Instrumente werden aussortiert.
6.  Im Anschluss werden die Instrumente und Fräser einzeln in sogenannten Sterilisationsfolien mit einem Spezialgerät eingeschweißt.
7.  Erst jetzt kommen Sie zur Sterilisation in den Autoklav und werden bei 134 Grad Celsius und mit gesättigtem Wasserdampf von 121 bar in einem programmierten Verfahren unter Druck sterilisiert und absolut keimfrei gemacht.
8.  Dieser Ablauf muss bei den Podologen auch separat dokumentiert werden.
9.  So verpackt dürfen die Instrumente maximal ein halbes Jahr staubgeschützt  aufbewahrt werden.


Damit ist gewährleistet, dass Sie bei mir immer mit sterilen, keimfreien Instrumenten behandelt werden und damit der Übertragung von Krankheitskeimen vorgebeugt wird.
Sie können ja vergleichsweise einmal bei den Fußpflegern nachfragen. Viele besitzen nicht einmal ausreichend viele Bestecksätze für einen ganzen Behandlungstag. Daher werden dort die Instrumente, wenn es möglich ist,  lediglich in eine Desinfektionslösung gegeben und anschließend beim nächsten oder übernächsten Patienten wieder verwendet. Leider benutzen insbesondere einige mobile Fußpflegerinnen oft lediglich ein Spray und benutzen dasselbe Besteck anschließend sofort wieder. (Diese Vorgehensweise ist zwar unzulässig, wird aber leider noch praktiziert, wie mir einige Patienten aus der Vorgeschichte berichtet haben.)

Angesichts des enormen zeitlichen und technischen Aufwandes zur hygienischen Aufbereitung in einer podologischen Praxis sind ein paar Euro mehr pro Behandlung sicher gut investiertes Geld in Ihre Gesundheit. Sie haben die Wahl.